Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle mit uns zustande kommenden Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich die nachstehenden
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen
abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, dass dies ausdrücklich
schriftlich vereinbart wird. Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte
mit dem jeweiligen Kunden.

2. Konditionen

Unsere Preise verstehen sich, sofern im Angebot nicht anders vermerkt, rein netto ohne Mehrwertsteuer,
für Lieferung ab Werk, ohne Verpackung, ohne Transport, Versicherung, Montage und
Inbetriebnahme. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der zum Zeitpunkt der Lieferung
jeweils gültigen Höhe hinzu. Nutzen und Gefahr gehen mit Abgang der Lieferung vom Werk auf
den Kunden über. Für

3. Zahlungsbedingungen

Unsere Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto,
sonst spätestens innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug von Skonto zahlbar. Bei Zahlungsverzug
sind wir berechtigt, 1 % Verzugszins pro Monat zuzüglich Bearbeitungskosten zu berechnen. Die
Zurückhaltung von Zahlungen wegen eventueller Beanstandungen oder Gewährleistungsansprüchen
oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Kunden sind nicht statthaft, es
sei denn, sie sind von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.

4. Lieferfristen

Lieferfristen und Termine bezeichnen stets nur den ungefähren Zeitpunkt der Lieferung. Verbindlich sind sie nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden. Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Ereignisse und Hindernisse, die außerhalb unseres Einflussbereiches liegen, wie z. B. bei Lieferverzug des Vorlieferanten, höherer Gewalt, Arbeitskämpfen. Der Kunde hat uns auf jeden Fall eine angemessene Nachfrist zu setzen. Können wir dann aus von uns zu vertretenden Gründen immer noch nicht liefern, ist ein etwaiger Schadensersatzanspruch des Kunden auf ½ % des Warenwerts für jede volle Woche, höchstens jedoch auf 5 % des jeweiligen Auftragswerts beschränkt. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt im Übrigen die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

5. Beanstandungen und Mängelrüge

Etwaige Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich nach Empfang der Ware uns gegenüber schriftlich geltend zu machen. Etwaige Mängel sind dabei zu konkretisieren. Der Kunde hat uns zunächst Gelegenheit zur Mängelbeseitigung oder nach unserer Wahl auch Ersatzlieferung zu geben. Das Recht des Kunden, Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen vom Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in sechs Monaten, frühestens jedoch mit Ablauf der Gewährleistungsfrist.

6. Gewährleistung

Wir leisten Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und Fehlerfreiheit entsprechend dem anerkannten Stand der Technik. Die Gewährleistungsfrist beträgt zwölf Monate nach Meldung der Versandbereitschaft (Lieferscheindatum). Die Gewährleistung geht nach unserer Wahl auf Instandsetzung bei uns im Hause oder Ersatz der Teile, die einen Mangel aufweisen. Durch die Instandsetzung oder Ersatzlieferung wird die Gewährleistungsfrist nicht erneuert. Natürlicher Verschleiß oder Beschädigung durch unsachgemäße Behandlung sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

7. Haftung

Unsere Haftung beschränkt sich bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf das Dreifache des Auftragswertes, es sei denn, dass der Kunde uns vorher auf die konkrete Möglichkeit eines höheren Schadens hingewiesen hat oder dies offensichtlich ist. Bei der Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten beschränkt sich unsere Haftung nur auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; dies gilt auch für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind.

8. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung aller Zahlungsverpflichtungen des Kunden, auch aus vorangegangenen oder anderen Rechtsbeziehungen, unser Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch bei einem Weiterverkauf der Ware. In diesem Falle tritt der Kunde seine Kaufpreisforderungen an uns ab. Wird die Ware weiterverarbeitet, geht der Miteigentumsanteil des Kunden an dem durch Verarbeitung neu geschaffenen Gegenstand im Verhältnis des Werts der gelieferten Ware zum Gesamtwert nach Verarbeitung auf uns über.

9. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag zu erbringenden Leistungen ist Koblenz, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas vereinbart ist. Gerichtsstand ist Koblenz (für in die Zuständigkeit des Landgerichts fallende Streitigkeiten), wenn die Vertragsparteien Vollkaufleute oder Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts sind.

Stand: Mai 2009